Organgesellschaft

Organgesellschaft
steuerrechtlicher Begriff: Kapitalgesellschaft, die finanziell, wirtschaftlich und Organisatorisch in ein anderes Unternehmen ( Organträger) eingegliedert ist.
- Haftung: Da formal nicht die O. ihr Einkommen zu versteuern hat, sondern die Obergesellschaft, hat das Finanzamt theoretisch nur einen Steueranspruch gegen diese. Damit es hierdurch nicht zu Steuerausfällen kommen kann, sondern auch insoweit der Konzern steuerlich als Einheit behandelt werden kann, haftet die O. jedoch für die gesamten Betriebssteuern des Organträgers (bes. Gewerbe-, Umsatzsteuer, u.U. Verbrauch-, Versicherung-, Beförderung- und Kraftfahrzeugsteuer; § 73 AO). Inanspruchnahme durch  Haftungsbescheid.
- Vgl. auch  Organschaft.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Organgesellschaft — Organgesellschaft,   Organschaft. * * * Or|gan|ge|sell|schaft, die (Wirtsch., Steuerw.): rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft, die wirtschaftlich, finanziell u. organisatorisch abhängig in ein anderes Unternehmen eingegliedert ist …   Universal-Lexikon

  • Organgesellschaft — Der Begriff Organschaft bezeichnet im Steuerrecht eine Gruppe rechtlich selbstständiger Personen, die gemeinsam besteuert werden. Daher ist auch der Begriff Gruppenbesteuerung gebräuchlich. Dabei wird eine an sich rechtlich selbständige Person… …   Deutsch Wikipedia

  • Untergesellschaft — ⇡ Organgesellschaft …   Lexikon der Economics

  • Organschaft — I. Begriff:Rechtliches und tatsächliches Unterordnungsverhältnis aufgrund der Eingliederung einer oder mehrerer rechtlich selbstständiger, wirtschaftlich aber unselbstständiger Kapitalgesellschaften (⇡ Organgesellschaft) in ein übergeordnetes… …   Lexikon der Economics

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  • Organschaft — Der Begriff Organschaft ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet eine Gruppe gemeinsam besteuerter Tochterunternehmen eines Konzerns. Die steuerliche Behandlung einer solchen Steuergruppe als wirtschaftliche Einheit wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Organträger — Der Begriff Organschaft bezeichnet im Steuerrecht eine Gruppe rechtlich selbstständiger Personen, die gemeinsam besteuert werden. Daher ist auch der Begriff Gruppenbesteuerung gebräuchlich. Dabei wird eine an sich rechtlich selbständige Person… …   Deutsch Wikipedia

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  • Organschaft — Or|gan|schaft 〈f. 20〉 finanzielle, wirtschaftl. u. organisatorische Einbindung eines rechtlich selbstständigen Unternehmens in ein anderes * * * Organschaft,   Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehreren Unternehmen, die rechtlich selbstständig …   Universal-Lexikon

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